5G und politische Verantwortung

Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an dem Ausbau der 5G-Funktechnik, indem sie die gesetzlichen Grundlagen für die daran interessierten Unternehmen schafft und Steuergeld in Höhe von 1,1 Milliarden bereitstellt. Bisher hat sie jedoch keine unabhängige Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben, die bei der Einführung neuer Technologien vorgeschrieben ist. - Warum?

Eine ständig wachsende Zahl von Studien, Forschungen und Erfahrungen sprechen dafür, den Ausbau der 5G-Funktechnik sofort auszusetzen und statt dessen den Ausbau des Glasfasernetzes zu fördern, über das 5G zielgenau ohne Funksmog eingesetzt werden kann.

Die Landesregierungen erlassen aufgrund des Mobilfunkpakts Bauordnungen, die Mobilfunkfirmen nahezu Freibriefe für die Aufstellung von Sendeanlagen in großer Nähe zu Wohnanlagen erteilen – ohne Kommunen und Anwohner angemessen zu beteiligen. Mit großem Aufwand und kompetenter Information haben wir letztes Jahr versucht, das hessische Parlament dazu zu bewegen, diesen Fehler in der neuen Bauordnung nicht zu begehen. Der politische Wille dazu ist bisher nicht erkennbar.


Die Kommunen sind genauso wenig von der Bundes- und Landespolitik dazu eingeladen, sich aktiv an der Digitalisierung ihrer Gemeinden zu beteiligen und Schutzkonzepte aufzustellen. Dabei haben sie aufgrund ihrer Vorsorgepflicht viele Möglichkeiten dazu. Aus diesem Grund treten wir 2021 im Taunus in den Dialog mit den Kommunen. In jeder Taunuskommune suchen wir Menschen, die mit den Vertreter*innen der Kommune und mit unserer Unterstützung ins Gespräch kommen möchten.


Hier einige Hinweise und Kommentare zur Orientierung in dem Thema:


  • Artikel 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Kommentar: Wenn die berechtigten Mitspracherechte der Gemeinden und Anwohner bei der Installation von Sendeanlagen (und Smartmetern) unterbunden werden, ist das eine Beugung des Selbstbestimmungsrechts. Das wurde in Hessen gerade durch eine neue Bauordnung beschlossen.


  • Artikel 2 (1) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Kommentar: In die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird schon dadurch eingegriffen, dass Funkstrahlungen störend auf das EEG einwirken und damit die individuellen geistigen und emotio-nalen Befindlichkeiten verändern. Oxidativer Stress durch Funk beeinflusst Geist und Emotionalität.

 

  • Artikel 2 (2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Kommentar: Da es keine wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung, dafür aber über 1.000 Studien gibt, die biologische Schädigungen (Mensch und Natur) von Funkstrahlung belegen, darf diese Technologie zum Schutz der Bevölkerung nicht ausgerollt werden. Auch das BfS räumt ein, dass weitere Forschungen notwendig sind, um die gesundheitliche Wirkung zu beurteilen. Das bedeutet jedoch die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Stattdessen wird die Gesundheit der Bevölkerung als Versuchskaninchen in einem großangelegten Feldversuch aufs Spiel gesetzt.

Das betrifft auch 5G- und Internetempfang aus dem Weltraum durch SpaceX und andere, deren Aktivitäten im Orbit ferner eine Verletzung des deutschen/europäischen/globalen Luftraumes darstellen. Das Vorsorgeprinzip ist unabdingbar. Für den Schutz der Bevölkerung vor dem SARS-CoV-2-Virus unternehmen wir höchste Anstrengungen. Politiker aller Parteien beteuern gegenwärtig, dass der Schutz der Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen steht. Das betrifft auch den Schutz vor der langfristig sogar destruktiveren, nicht-ionisierenden Funkstrahlung.


  • Artikel 13 (1): „Die Wohnung ist unverletzlich.“

Kommentar: Kein Bürger muss Strahlenexposition in seiner Wohnung dulden. Funk von außen verletzt dieses Recht. Denn niemand kann garantieren, dass Sendeanlagen – besonders in dicht bebauten Gebieten – keine Strahlenexposition im Innenraum bewirken. Aus diesem Grund sind auch Smartmeter jeglicher Art eine Verletzung der Wohnung. Abgesehen davon sind sie von zweifelhaftem Nutzen, können in Brand geraten, verstoßen gegen den Datenschutz, erzeugen überflüssige Mehrkosten, verbrauchen unnötig Strom und verstärken damit die Klimakrise.


  • Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Kommentar: Mobilfunk, auch schon in kleinen Feldstärken, stört die Genetik und Gesundheit, damit auch künftige Generationen- sowie die natürlichen Lebensgrundlagen der Pflanzen und Tiere.

Siehe auch:

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